Europäischer Pass für Haustiere, Hunde und Katzen

Einreise in die EU mit Ihrem Haustier
Die Einreise in die EU mit Ihrem Haustier ist grundsätzlich nur über einen der dafür vorgesehenen Einreisepunkte im EU-Zielland möglich (ob dies in Ihrem Ausreiseland außerhalb der EU erforderlich ist, können Sie mit dem unten stehenden Tool prüfen). Bei der Einreise in die EU überprüfen die zuständigen Behörden die Identität und Dokumente Ihres Haustieres. Wenn Ihr Haustier diese Kontrollen nicht besteht, wird es möglicherweise in das Abgangsland zurückgeschickt und unter Quarantäne gestellt, bis es die EU-Gesundheitsstandards erfüllt. Wenn keine dieser Optionen möglich ist, wird es eingeschläfert.
EU-Tiergesundheitszeugnis
Das EU-Tiergesundheitszeugnis ist ein weiteres Identifikationsdokument, das spezifische Informationen über Ihr Haustier enthält (Identität, Gesundheitszustand und Tollwutimpfungen) und für die Einreise aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU in die EU erforderlich ist. Auch dieses Zertifikat basiert auf einem einheitlichen EU-Muster.
Wenn Sie aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU einreisen, muss Ihr Haustier über ein EU-Tiergesundheitszeugnis verfügen, das spätestens zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU von einem amtlichen Tierarzt im Herkunftsland ausgestellt wurde. Das Zertifikat ist ab diesem Datum vier Monate lang für Reisen zwischen EU-Ländern gültig oder bis der Tollwutimpfungsschutz abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
Darüber hinaus müssen Sie dem EU-Tiergesundheitszeugnis Ihres Haustieres eine schriftliche Erklärung ausfüllen und beifügen, dass der Transport nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Diese Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Haustier unter der Verantwortung einer von Ihnen ermächtigten Person reist. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von fünf Tagen vor Reiseantritt mit der ermächtigten Person die Reise antreten.
Haustiere, die ohne ihren Besitzer reisen
Haustiere müssen grundsätzlich mit ihren Besitzern reisen. Wenn Sie jedoch nicht mit Ihrem Haustier reisen können, können Sie einer anderen Person eine schriftliche Erlaubnis erteilen, dies für Sie zu tun (eine solche schriftliche Erklärung ist die oben abgebildete). Dies ist allerdings nur zulässig, wenn Sie und die ermächtigte Person die Reise innerhalb von fünf Tagen vor Reiseantritt des Tieres antreten.
Reisen mit mehr als fünf Haustieren
Sie können mit bis zu fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen. Wenn Sie jedoch mit mehr als fünf Haustieren reisen möchten, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z. B. durch Einreichung eines Anmeldeformulars) und wer
- sind älter als sechs Monate.
Reisen mit anderen Haustieren
Der EU-Heimtierausweis wird nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt. Wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Wasserziertieren, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes EU-Land reisen, informieren Sie sich bitte über die Einreisebedingungen in den nationalen Bestimmungen des Landes, das Sie besuchen möchten.